Die neuen Compliance-Richtlinien

Sicherheit durch Sachkenntnis

Compliance – kaum ein Begriff ruft so viel Schrecken und Verunsicherung in der Veranstalterbranche hervor, wie die neuen Richtlinien für die ‚organisierte Rechtschaffenheit‘.

Nach dem Fiasko der Ex-Hamburg Mannheimer, Wüstenrot, Thyssen-Krupp, umrahmt von politischen Skandalen, ist die Verunsicherung groß. Was darf der Veranstaltungsplaner seinen Gästen heute überhaupt noch Gutes tun?

Nach einem genauen Blick hinter die Kulissen der Compliance-Spielregeln sieht die Veranstaltungswelt schon etwas anders aus. Nur wenige Compliance-Vorschriften stehen tatsächlich in Gesetzen, sondern sind nicht rechtsverbindliche Leitlinien privater Interessengruppen, wie z. B. der ‚Pharmakodex‘, der Arbeitskreis Corporate Compliance und die Sponsoreninitiative S 20. Allerdings werden diese Richtlinien im Fall der Fälle auch zur gerichtlichen Beurteilung hinzu gezogen.

Die Auflagen zur Freiwilligen Selbstkontrolle haben dabei durchaus ihren Sinn, wenn es darum geht, moralisch anstößige Verhaltensweisen zu beenden (Sex-Skandale, Bestechungsversuche etc.). Die allgemeine Verunsicherung, was denn nun erlaubt sei und was nicht, führte allerdings zu großen Schäden innerhalb der Veranstalterbranche.

Viele Unternehmen, die bisher gern ihre guten Kunden, (Außendienst-) Mitarbeiter, Interessenten und Gäste zu spannenden Veranstaltungen eingeladen haben, schrecken derzeit davor zurück aus Angst vor Übertretung der allgemein anerkannten Leitlinien.

Aber: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bei Beachtung einiger wesentlicher Spielregeln können nach wie vor überzeugende Informations- und Incentivereisen im In- und Ausland durchgeführt werden!

Zu diesen Spielregeln gehören u. a. transparente Einladungen, allgemeine Formulierungen, Genehmigungsvorbehalt, präzise Beschreibungen, vorwiegend sachliche Inhalte statt reinem Entertainment und mehr.

Wir von altamedia arbeiten mit anerkannten Experten für Compliance-Fragen zusammen. Gern empfehlen wir Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner speziell für Ihren geplanten Event und überlegen mit Ihnen gemeinsam, wie Ihre Veranstaltung im In- oder Ausland regelkonform durchgeführt werden kann.

Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!